Anforderungen
zur Aufnahme
von Neubürgern |
• Ursprünglich von einem der
«Hofleute-Geschlechter» abstammen. Für die Aufnahme
massgeblich ist der Nachweis eines Kindesverhältnisses im Sinne
von Art. 252 ZGB zu einem lebenden oder verstorbenen
eingetragenen Hofleutebürger. |
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• Wohnsitz im
«Vorderen Hof» haben |
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• Das Schweizerbürgerrecht besitzen. |
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• Zum Zeitpunkt der Aufnahme das 18.
Altersjahr bereits erfüllt haben oder im betreffenden
Kalenderjahr erfüllen werden. |
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Anmeldetermin |
Bis spätestens 31. Januar des Aufnahmejahres, als Stichtag
gilt der Poststempel. |
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Benötigte
Unterlagen |
• Formular Aufnahmegesuch
(ist auszudrucken).
• Amtlich beglaubigter Geburtsschein. |
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• Amtliche Wohnsitzbestätigung
(ausgestellt im Januar des Aufnahmejahres). |
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Auskunft und
Anmeldung |
Beim Stammregisterführer: |
Marni Keller
Rietbrunnen 33
8808 Pfäffikon |
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Vorgehen |
Gemäss den Statuten der Hofleute sind Gesuche
zur Aufnahme von Neubürgern bis 31. Januar dem Vorstand mit den
geforderten Unterlagen (Anmeldeformular, Wohnsitzbestätigung und
Geburtsschein) einzureichen. Als Stichtag gilt der Poststempel. |
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Der Kassier und Stammregisterführer prüft die
erhaltenen Unterlagen auf Vollständigkeit und auf
Übereinstimmung mit den Anforderungen für die Aufnahme gemäss
den geltenden Statuten. |
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Bei unvollständigen Gesuchen wird dem
Gesuchsteller schriftlich Mitteilung gemacht und eine Frist bis
Ende Februar für die Einreichung der fehlenden Unterlagen und
Informationen eingeräumt. Werden die fehlenden Unterlagen und
Informationen nicht termingerecht eingereicht, wird das Gesuch
nicht an die Gemeinde überwiesen. |
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Vollständige und formell die Bedingungen zur
Aufnahme erfüllende Gesuche werden an der folgenden, jährlich
ordentlich stattfindenden Gemeinde der Hofleute zu Pfäffikon zur
Annahme empfohlen. Der Gesuchsteller selber wird zur Gemeinde
eingeladen. |
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Nach erfolgter Aufnahme werden dem Neubürger ein
Exemplar der Statuten, des Leitbildes der Hofleute zu Pfäffikon
und allfällige weitere Unterlagen zugestellt. |
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Aufnahme |
Anlässlich der ordentlichen
«Hofleute-Gemeinde», welche üblichwerweise am Hohen-Donnerstag
stattfindet. |
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Hier finden Sie das |
» Aufnahme-Gesuch |
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